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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen, Beratung, Projektmanagement, Roll-out-Koordination und Gerätelöschung, die zwischen GITLOG (nachfolgend „Dienstleister“) und Ihnen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“) geschlossen werden.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbrauchern (Privatpersonen) bietet der Dienstleister seine Leistungen nicht an.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Dienstleister ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
 

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Die Angebote des Dienstleisters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. (2) Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Dienstleisters oder durch den Beginn der tatsächlichen Leistungserbringung zustande. (3) Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen wird im jeweiligen Einzelvertrag (z. B. Angebot, Projektauftrag) festgelegt. Der Dienstleister erbringt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine Werkleistung vereinbart wurde, Dienstleistungen als Berater und Koordinator. Ein konkreter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
 

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Dienstleister bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen nach Kräften zu unterstützen und alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen, Daten, Dokumente und Zugänge (zu IT-Systemen, Lagerflächen etc.) rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. (2) Soweit der Dienstleister Leistungen vor Ort im Lager oder in den Geschäftsräumen des Kunden erbringt, stellt der Kunde die erforderliche Infrastruktur (z. B. Arbeitsplatz, Netzwerkzugang) bereit.
 

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach den im Einzelvertrag getroffenen Vereinbarungen (z. B. Stundensätze, Tagessätze oder Festpreise). Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Rechnungen des Dienstleisters sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde. (3) Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen werden dem Kunden gesondert nach vorheriger Absprache in Rechnung gestellt.
 

§ 5 Besonderheiten bei der Gerätelöschung & Datenschutz

(1) Soweit Gegenstand des Vertrages die datenschutzkonforme Löschung von IT-Geräten und Zubehör ist, bleibt der Kunde für das ordnungsgemäße Sichern (Backup) schützenswerter Daten vor der Übergabe der Geräte an den Dienstleister verantwortlich. (2) Der Dienstleister führt die Löschung nach dem Stand der Technik und den gesetzlichen Vorgaben der DSGVO durch. Über die erfolgreiche Löschung wird dem Kunden ein Nachweis bzw. Protokoll zur Verfügung gestellt. (3) Die Parteien werden, sofern gesetzlich erforderlich, eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO schließen.
 

§ 6 Haftung

(1) Der Dienstleister haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. (2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Dienstleister nur beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. (3) Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. (4) Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
 

§ 7 Geheimhaltung

Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie nicht an Dritte weiterzugeben.
 

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Dienstleister und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. (2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Dienstleisters. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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